WILD FREE THINGS
WILD FREE THINGS 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WILD FREE THINGS

 

1. Abschluss des Reisevertrages und Leistungen

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche in den bei den jeweiligen Veranstaltungen angegebenen Altersstufen. Abweichungen bis zu einem Jahr sind möglich. Teilnehmer/Innen mit Behinderungen, aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegekinder sind auf der Anmeldung anzugeben. Die Entscheidung der Mitnahme obliegt dem Reiseveranstalter. Mit der Anmeldung bieten sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann über das Buchungsformular auf der Webseite www.wildfreethings.de oder auch per E-Mail vorgenommen werden. Durch die schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung oder durch Bestätigung per E-Mail kommt ein verbindlicher Reisevertrag zu Stande. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine Reisebestätigung zugesandt, die zugleich Rechnung ist.

 

2. Vermittelte Reisen

Für den Fall vermittelter Reisen geben wir die Anmeldung an den Veranstalter weiter. Sie finden den Veranstalter in jeder Ausschreibung. Es gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen, die mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters verschickt werden. Hinweise zu empfohlenen Versicherungen erhalten sie vom entsprechenden Reiseveranstalter. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsumfang der Ausschreibung. Alle unsere Partner halten sich an die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendreisen.  

 

3. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 5 Tagen zu überweisen ist. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restsumme wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Geraten sie mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall können Sie mit Rücktrittskosten entsprechend des § 5 belastet werden. Bleibt der Reisepreis schuldig, kann der/die Teilnehmer/In nicht aufgenommen werden.

 

4. Leistungsänderungen

Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der für die Reise gültigen Reiseausschreibung auf unserer Webseite www.wildfreethings.de Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Reiseanmelder/In über wesentliche Leistungs-änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Entgelt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseanmelder hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Bei witterungsbedingten Leistungsausfällen bieten wir Ersatzangebote.

 

5. Rücktritt vom Reisevertrag

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dies sollten sie möglichst schriftlich tun. Jede Abmeldung verursacht uns zusätzliche Arbeit und Kosten. Deshalb können wir folgenden angemessenen Ersatz über eine pauschalisierte Rücktrittsgebühr erheben:

 

bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 %

29 - 15 Tage vor Reisebeginn 80 %

14 - 4 Tage vor Reisebeginn 90 %

bei späterem Rücktritt 100 % der Teilnahmekosten. 

 

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es steht ihnen frei, uns nachzuweisen, dass unsere Aufwendungen geringer waren. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, verpasst einen Anschluss, bzw. wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Stellen sie eine Ersatzperson, so entstehen ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder wenn gesetzlich/behördliche Vorschriften entgegenstehen. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren. Nehmen sie einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Umbuchungen verursachen bei uns zusätzliche Kosten. Die pauschale Gebühr beträgt 50,- EUR. Wir empfehlen ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

 

6. Rücktrittsrecht des Veranstalters 

Für den Veranstalter besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Camp- bzw. Reiseleiters, zu geringer Teilnehmerzahl etc. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – evtl. telefonisch – zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.

 

7. Kündigung aus Gründen, die den Reiseteilnehmer betreffen

Wir können nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/In die vertragsgerechte Durchführung der Reise nachhaltig gefährdet oder wenn er/sie sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt oder im Interesse der Sicherheit notwendig ist. (z.B. Diebstahl, Fremd- und Eigengefährdung, Gewalt, Bedrohung, Drogenbesitz, asoziales Verhalten, Mobbing, unerlaubtes Entfernen, ausländerfeindliche, links- oder rechtsradikale, sexistische Äußerungen und Handlungen, Straftatbestände). Der/die Teilnehmer/In wird verwarnt und vom Reise- bzw. Campleiter schriftlich abgemahnt. Ändert sich sein Verhalten nicht, werden wir uns mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen und das weitere Verfahren abstimmen. Die Entscheidung zur Abreise/Abholung trifft in jedem Fall in Abstimmung mit dem Reise- bzw. Campleiter der Reiseveranstalter. Dieser kann auf Grund der Schwere des Vorfalls auch eine sofortige Abholung ohne vorherige Verwarnung entscheiden. Kündigen wir den Vertrag aus oben genannten individuellen Gründen des/der Teilnehmer/In, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Muss der/die Teilnehmer/In aus bereits erwähnten Gründen abgeholt werden, sind die dadurch entstehenden Kosten durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zu tragen. Eine Resterstattung aus nicht in Anspruch genommenen Leistungen entfällt. Gutschriften anderer Leistungsträger werden angerechnet. Der Termin der Abholung wird vom Veranstalter festgesetzt. Erfolgt keine Abholung behält sich der Reiseveranstalter die Einbeziehung der Polizei oder des Jugendamtes vor. Kann die Aufsichtspflicht unsererseits nicht mehr gewährleistet werden, erfolgt die Übergabe an die Polizei oder das Jugendamt.

 

8. Mangelkündigung und Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unmittelbar bei den Betreuer/Innen anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Verliert die Reise wegen eines Mangels erheblich ihren Wert oder den vorausgesetzten Nutzen oder wird dieser erheblich gemindert, so können sie die Reise kündigen. Zuvor müssen sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe gewähren, soweit sie nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter WILD FREE THINGS, Neulußheimer Straße 4, 01465 Dresden geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr. Alle übrigen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.

 

9. Haftung

Wir verpflichten uns ihnen gegenüber im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reisen, füreine sorgfältige Auswahl und Schulung der Betreuer und die gewissenhafteÜberwachung der Kooperationspartner und Leistungsträger, die Richtigkeit des Leistungsumfanges in der Ausschreibung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung desReiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmersweder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweitder Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleinwegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verschuldet ein Reiseteilnehmer einen Schaden, so haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Schadensverursacher haften gemeinschaftlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sie erhalten eine Schadensmeldung innerhalb einer Frist von 4 Wochen. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung. Wir weisen sie darauf hin, dass das Fahrradfahren und Skaten nur mit Helm und beim Skaten mit zusätzlicher Schutzausrüstung für Ellenbogen und Knie gestattet ist, welches sie bitte mitgeben. Sollte dies nicht mitgegeben werden, gehen wir davon aus, dass sie das Fahrradfahren und Skaten auch ohne Helm bzw. ohne Schutzausrüstung gestatten. Sie gestatten uns, dass ihr Kind, (z. B. Arztbesuch oder Fahrten zu Programmbausteinen) im Fahrzeug der Betreuer/Innen oder anderer beauftragter Personen (der Halter und die Kennzeichen sind derzeit noch nicht bekannt) oder einem anderen privaten Fahrzeug, z. B. des Objektpersonals, bzw. mit den veranstaltereigenen Fahrzeugen mitfahren kann.

 

10. Versicherungen: Reiserücktritt, Haftpflicht, Unfall

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung, einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die Teilnehmer dem Reiseveranstalter, Dritten oder der Unterkunft zufügen sowie einer Unfallversicherung.  

 

11. Verwendung von Fotos und Filmmaterial

Für die Öffentlichkeitsarbeit und als Erinnerung für die Teilnehmer/Innen machen wir Fotos und filmen. Die Nutzung von Print-, Web- und Filmmedien erfolgt nur, soweit sie dem auf der Reiseanmeldung oder auf der Teilnehmerliste bei Anreise ausdrücklich zustimmen. Die Materialien wählen wir sorgsam aus.

 

12. Leistungs- und Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
 

Stand: 01.01.2017

 

 

 

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